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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Cesa Montagebau

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Cesa Fenster & Türen und unseren Kunden über Montage-, Liefer- und Reparaturleistungen von Fenstern, Türen, Rollläden und Schiebetüren. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

 

2. Angebote und Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

  2. Ein Vertrag kommt zustande, sobald Sie unser Angebot schriftlich, per E-Mail oder mündlich bestätigen oder wir eine Auftragsbestätigung erteilen.

 

3. Leistungen

  1. Wir führen Montage, Lieferung, Reparatur und Wartung fachgerecht und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik aus.

  2. Änderungen oder Sonderwünsche müssen vor Beginn der Arbeiten schriftlich vereinbart werden.

  3. Liefer- und Montagezeiten werden nach bestem Ermessen eingehalten. Verzögerungen berechtigen nicht automatisch zur Vertragsauflösung, sofern sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, soweit nicht anders angegeben.

  2. Zur Bestätigung des Angebots ist eine Vorauszahlung von 50 % des Gesamtpreises erforderlich.

  3. Der Restbetrag ist nach Abschluss der Arbeiten bzw. nach Rechnungsstellung sofort ohne Abzug zu begleichen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

  4. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns Mahngebühren und Verzugszinsen vor.

 

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt sicher, dass Zugang zu den Montageflächen möglich ist und notwendige Vorbereitungen getroffen wurden.

  2. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Kunden gehen zu Lasten des Kunden und können zusätzliche Kosten verursachen.

 

6. Haftung

  1. Wir haften für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden.

  2. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

  3. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Schäden durch unsachgemäße Nutzung ist ausgeschlossen.

 

7. Gewährleistung

  1. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

  2. Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung schriftlich angezeigt werden.

  3. Wir sind berechtigt, Mängel nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde Preisminderung oder Rücktritt verlangen.

 

8. Rücktritt und Kündigung

  1. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur bei wichtigen Gründen oder nach schriftlicher Vereinbarung möglich.

  2. Bei Rücktritt durch den Kunden können bereits erbrachte Leistungen anteilig in Rechnung gestellt werden.

 

9. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeitet und ausschließlich für die Abwicklung des Auftrags verwendet.

 

10. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Cesa Montagebau, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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